AGB:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Wohnsitz, Saarlandstr. 33, 44139 Dortmund (weiter nur Wohnsitz genannt) gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden (Käufer) und Wohnsitz (Verkäufer).
2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Wirksamkeit wird schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von Wohnsitz sind freibleibend.
2. Mit der schriftlichen Bestellung einer Ware unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellformulars erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wohnsitz ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Wohnsitz, schriftlich anzunehmen.
3. Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege ohne Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellformulars, wird Wohnsitz den Zugang der Bestellung unverzüglich schriftlich unter Beifügung der AGB bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Wohnsitz prüft zunächst die Erfüllbarkeit der „Bestellung“. Bei Erfüllbarkeit wird Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der elektronischen „Bestellung“ ein schriftliches Vertragsangebot unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bestellformulars unterbreiten, dessen Annahme der Verbraucher durch seine Unterschrift bestätigt. Ohne die Bestätigung des Verbrauchers kommt kein Vertrag zustande.
4. Der Vertragsschluss kommt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Firma Wohnsitz. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Wohnsitz zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird erstattet.
§ 3 Leistung
1. Wohnsitz verpflichtet sich die bestellte Ware an den Kunden zu übergeben und ihm das Eigentum an der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
2. Vorrätige Abholware übergibt Wohnsitz nach Abschluss des Vertrages Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises.
3. Nicht vorrätige Ware bestellt Wohnsitz bei seinen Zulieferern. Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die einen festen Abholtermin benennt, holt der Kunde diese Ware bei Wohnsitz ab. Der im Vertrag genannte voraussichtliche Abholtermin ist eine unverbindliche Zeitangabe.
4. Falls Wohnsitz dem Kunden nicht bis zum Ablauf des unverbindlichen Termins schriftlich einen festen Abholtermin mitgeteilt hat, kann der Kunde nach Ablauf des voraussichtlichen Abholtermins die Leistung schriftlich anmahnen und Wohnsitz eine angemessene Nachfrist setzen. Liefert Wohnsitz innerhalb der gesetzten Frist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5. Transport und Montage werden nur dann von Wohnsitz übernommen, wenn dies ausdrücklich zusätzlich schriftlich vereinbart wird.
§ 4 Kaufpreis und Bezahlung
1. Der angegebene Kaufpreis ist bindend. Er beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Der Kunde verpflichtet sich bei vorrätiger Ware bei Übergabe der Ware den Kaufpreis zu zahlen. Bei nicht vorrätiger Abholware ist der Kunde zur Leistung einer einzelvertraglich vereinbarten Anzahlung bis zum einzelvertraglich bestimmten Termin verpflichtet. Der Restkaufpreis ist bei Abholung der Ware Zug-um-Zug zu bezahlen.
3. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn Wohnsitz nach Ablauf der einzelvertraglich vereinbarten Anzahlungsfrist nicht über den vereinbarten Betrag verfügen kann. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des schriftlich mitgeteilten festen Abholtermins im Sinne des § 3, Ziff. 3 den Restkaufpreis begleicht. Die Verzugszinsen bei einem Verbraucher werden mit 5% über dem Basiszinssatz berechnet. Bei einem Unternehmer werden die Verzugszinsen mit 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Im Fall des Unternehmers behält sich Wohnsitz vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und ihn geltend zu machen.
4. Leistet der Kunde die vertraglich vereinbarte Anzahlung nicht, obwohl ihm nach Eintritt des Zahlungsverzuges schriftlich eine angemessene Nachfrist von 10 Tagen gesetzt wurde, ist Wohnsitz berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5. Als Schadensersatz kann Wohnsitz 10% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche durch einen rechtskräftigen Titel festgestellt wurden oder durch Wohnsitz anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Abnahme
1. Der Kunde ist verpflichtet vorrätige Abholware bei gleichzeitiger Zahlung des vereinbarten Preises abzunehmen.
2. Nicht vorrätige Ware hat der Kunde nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die einen festen Abholtermin benennt, bei gleichzeitiger Zahlung des vereinbarten Preises spätestens mit Ablauf des festen Abholtermins am Sitz von Wohnsitz abzunehmen.
3. Nimmt der Kunde die ihm angebotene Ware nicht unter den Voraussetzungen der Ziff. 1 und 2 ab, so gerät er mit der Annahme in Verzug. Holt der Kunde die Ware nach Ablauf einer ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von 10 Tagen weiterhin nicht ab, ist Wohnsitz berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach Maßgabe des § 4, Ziff. 5 zu verlangen.
4. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde anfallende Lagerkosten, sowie Mehraufwendungen zu erstatten, die für Wohnsitz für das erfolglose Angebot sowie die Aufbewahrung und Erhaltung der Ware entstehen.
§ 6 Leistungsverweigerungsrecht und Rücktrittsrecht
1. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, hat Wohnsitz das Recht die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten.
2. Vertragswidriges Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere über seine Kreditwürdigkeit unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und er insbesondere nicht darauf hingewiesen hat, dass er seine Zahlungen eingestellt hat oder dass über sein Vermögen der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Als vertragswidriges Verhalten ist es ferner anzusehen, wenn der Kunde Wohnsitz nicht unverzüglich über eine nach Vertragsschluss eintretende Vermögensverschlechterung schriftlich informiert, durch die der Anspruch auf die Vergütung gefährdet wird.
3. Weiterhin stellt jede Form des Zahlungs- und Annahmeverzugs, insbesondere auch die Nichtleistung der vertraglich vereinbarten Anzahlung innerhalb der vereinbarten Zeit, ein vertragswidriges Verhalten dar.
4. Wird der Anspruch auf die Vergütung durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden gefährdet, ist Wohnsitz zur Leistungsverweigerung berechtigt, bis die Gegenleistung bewirkt oder eine entsprechende Sicherheit für sie geleistet worden ist. Es wird vermutet, dass eine Gefährdung in den Fällen der Ziff. 2 und 3 vorliegt.
5. In den vorgenannten Fällen eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden kann Wohnsitz vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde auf eine schriftliche Nachfrist von 10 Tagen sein vertragswidriges Verhalten nicht beseitigt, er also insbesondere die vereinbarte Anzahlung nicht leistet, die Gegenleistung nicht bewirkt, eine entsprechende Sicherheitsleistung für sie nicht vorlegt oder die Ware nicht abnimmt.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet Wohnsitz für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wohnsitz ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung auch im zweiten Versuch fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen Wohnsitz offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen Wohnsitz innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der mangelhafte Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Wohnsitz. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von Wohnsitz. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
5. Wählt der Kunde wegen Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung hingegen Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Wohnsitz den Mangel arglistig verursacht hat.
6. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
7. Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
§ 8 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder an den im Auftrag des Kunden zum Übergabetermin erscheinenden Transporteurs über. Dieser überprüft die Ware im Namen des Kunden auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Sofern Wohnsitz bei Nichtzahlung oder nicht vollständiger Zahlung der Ware bei Übergabe derselben nicht von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, behält sich Wohnsitz das Eigentum an der Ware bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Wohnsitz ist berechtigt im Falle des § 6, bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 oder 3 des § 6 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Wohnsitz auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist von Wohnsitz.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dortmund der ausschließliche Gerichtsstand für Kunden die Unternehmer sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Sinn dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
3. Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Schriftform.
4. Verbraucher ist derjenige Kunde, der ein Rechtsgeschäft abschließt, das nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
5. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.